Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 2026-09-01.1 · Wirksamkeitsdatum 1. September 2026

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1. Geltungsbereich und Parteien

Diese AGB gelten für individuelle Leistungen von CorVpoint STUDIO, namentlich Softwareentwicklung, Webentwicklung, Automatisierung, digitale Konzepte, Beratung und verwandte Projektleistungen.

Sie gelten für Unternehmen und Organisationen (B2B) und, soweit ausnahmsweise eine Konsumentin oder ein Konsument Vertragspartnerin oder Vertragspartner ist, auch für B2C. Zwingende Konsumentenrechte gehen entgegenstehenden Klauseln vor. CorVpoint betreibt derzeit keinen organisierten Online-Fernabsatz an Verbraucherinnen und Verbraucher.

2. Vorrang individueller Vereinbarungen

Eine individuelle Offerte, ein individueller Vertrag oder eine dokumentierte Abweichung geht diesen AGB vor.

Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn CorVpoint ihnen ausdrücklich zustimmt.

3. Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich und befristet bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme, dokumentierte digitale Freigabe, unterzeichnete Rücksendung oder durch einen sonstigen nachvollziehbaren Annahmeakt zustande. Anfrage, Briefing oder Upload allein begründen keinen Vertrag.

4. Digitale Annahme, Validierung und Projektstart

Eine Annahme kann schriftlich, per E-Mail, über das Kundenportal, durch dokumentierte digitale Freigabe oder auf andere nachvollziehbare Weise erfolgen, sofern dies für den Vorgang geeignet ist.

CorVpoint kann vor Projektstart eine Kundenvalidierung, vollständige Mitwirkung, Annahme der Vertragsunterlagen sowie fällige Anzahlungen oder Meilensteine verlangen. Qualifizierte elektronische Signaturen oder Schriftform bleiben vorbehalten, wo Recht oder Vereinbarung dies verlangen.

5. Leistungsumfang

Art, Umfang und Abgrenzungen ergeben sich aus Offerte, Briefing und schriftlicher Vereinbarung.

CorVpoint schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Änderungen des Scopes bedürfen einer nachvollziehbaren Vereinbarung.

6. Mitwirkung und Kundenmaterialien

Der Kunde stellt Informationen, Zugänge, Inhalte, Freigaben und Unterlagen rechtzeitig und in verwertbarer Form bereit. Er sichert zu, über die erforderlichen Rechte an bereitgestellten Materialien zu verfügen.

Fehlende Mitwirkung kann Termine verschieben und zu vergütungspflichtigem Mehraufwand führen.

7. Termine, Abhängigkeiten und höhere Gewalt

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

Verzögerungen durch Dritte, fehlende Mitwirkung, Plattformänderungen oder höhere Gewalt verschieben Termine angemessen. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturereignisse, Kriegs- oder Krisenlagen, flächendeckende Infrastrukturausfälle und behördliche Verbote, die eine Leistung unzumutbar machen.

8. Preise, Steuern und Nebenkosten

Es gelten die in Offerte oder Vertrag genannten Preise und die dort geregelte Währung, in der Regel CHF.

Steuern, Drittlizenzen, Hosting, Reise- oder Auslagen werden nur verrechnet, wenn sie vereinbart oder gesetzlich geschuldet sind. Eine Orientierung für eine Start-Anzahlung kann 40 Prozent betragen; bei höherem Risiko kann mehr vereinbart werden.

9. Rechnung, Fälligkeit und Zahlungsverzug

Rechnungen sind innert der vereinbarten Frist zahlbar. Zahlungen können über externe Provider erfolgen. CorVpoint speichert keine Karten- oder Bankdaten und behandelt einen Betrag erst nach serverseitig geprüfter Provider-Bestätigung als bezahlt.

Bei Verzug kann das Projekt nach Mahnung pausiert werden. Bereits erbrachte Leistungen, unvermeidbare Drittkosten und vereinbarte Abbruchaufwände bleiben geschuldet. Unzulässige Vertragsstrafen werden nicht begründet.

10. Change Requests

Zusätzliche oder geänderte Anforderungen nach Vertragsschluss sind Change Requests. CorVpoint weist auf Auswirkungen für Preis, Termin und Scope hin, bevor die Änderung umgesetzt wird, soweit dies zumutbar ist.

11. Abnahme, Mängel und Gewährleistung

Der Kunde prüft Lieferungen innert angemessener Frist und meldet nachvollziehbare Mängel schriftlich. CorVpoint erhält zuerst Gelegenheit zur Nachbesserung im vereinbarten Scope.

Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte, insbesondere zugunsten von Konsumenten, bleiben unberührt. Keine Gewähr besteht für Störungen durch Drittanbieter, Hosting, APIs, Browser- oder Plattformänderungen, fehlerhafte Kundendaten, Kundeneingriffe, fehlende Zugänge, höhere Gewalt oder nicht vereinbarte Einsatzszenarien, soweit gesetzlich zulässig.

12. Wartung, Support und Updates

Wartung, Support und Updates sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Ohne solche Vereinbarung endet die Leistungspflicht mit der vereinbarten Abnahme oder Übergabe.

13. Drittanbieter, Hosting, APIs und Open Source

Setzt ein Projekt Drittanbieter, Hosting, APIs oder Open-Source-Komponenten ein, gelten deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen ergänzend.

CorVpoint haftet nicht für Änderungen oder Einstellungen solcher Plattformen, soweit gesetzlich zulässig. Open-Source-Bestandteile werden nicht als ausschliessliches Eigentum übertragen.

14. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse

Nutzungsrechte an im Projekt geschaffenen Arbeitsergebnissen gehen in dem vereinbarten Umfang auf den Kunden über, sobald die geschuldete Vergütung vollständig bezahlt ist, soweit gesetzlich zulässig.

Entwürfe, nicht freigegebene Varianten und nicht geschuldete Zwischenstände bleiben vorbehalten, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

15. Vorbestehende Werkzeuge und Know-how

Vorbestehende CorVpoint-Werkzeuge, allgemeine Methoden, Know-how und wiederverwendbare Bausteine verbleiben bei CorVpoint. Der Kunde erhält daran nur die für das Projekt nötige Nutzung, soweit vereinbart.

Drittlizenzen werden nicht weiterübertragen als deren Bedingungen erlauben.

16. Referenzen

Eine öffentliche Referenznennung erfolgt nur, wenn sie vereinbart ist oder der Kunde ihr nicht widersprochen hat, nachdem CorVpoint sie angekündigt hat. Vertrauliche Projekte, personenbezogene Inhalte und ausdrücklich ausgenommene Sachverhalte werden nicht veröffentlicht.

17. Vertraulichkeit und Zugänge

Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte projektbezogene Informationen vertraulich und schützen Zugangsdaten.

Der Kunde wirkt an angemessenen Sicherheitsvorgaben mit und informiert unverzüglich über vermuteten Missbrauch.

18. Datenschutzrollen

Für Website und eigene Kundendaten ist CorVpoint Verantwortlicher. Bearbeitet CorVpoint im Auftrag Personendaten des Kunden, ist ein gesonderter Auftragsbearbeitungsvertrag abzuschliessen.

Diese AGB ersetzen weder Datenschutzerklärung noch Auftragsbearbeitungsvertrag.

19. AI-Unterstützung

CorVpoint kann AI-Unterstützung sachgerecht einsetzen, sofern keine entgegenstehende Vereinbarung besteht. Ergebnisse mit Aussenwirkung werden menschlich geprüft, soweit dies für die vereinbarte Sorgfalt erforderlich ist.

Kundendaten werden nicht unkontrolliert in öffentliche oder ungeeignete externe Modelle gegeben. Branchenspezifische Verbote sind vorab mitzuteilen.

20. Kündigung, Pause und Abbruch

Jede Partei kann aus wichtigem Grund kündigen. Bei Pause oder Abbruch bleiben bereits erbrachte Leistungen, unvermeidbare Drittkosten und vereinbarte Meilensteine geschuldet.

Bereits übergegangene Nutzungsrechte an vollständig bezahlten Teilergebnissen bleiben bestehen, soweit vereinbart.

21. Haftung

CorVpoint haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei reinen Vermögensschäden auf den unmittelbaren Schaden und auf den Betrag der betroffenen Bestellung beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Folgeschäden oder Ausfälle von Drittplattformen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Zwingende Vorschriften, einschliesslich Art. 100 OR im anwendbaren Rahmen, bleiben unberührt. Eine Totalfreizeichnung erfolgt nicht.

22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zulässig.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Courtepin beziehungsweise der Wohnsitz des Anbieters in der Schweiz. Zwingende Gerichtsstände für Konsumenten und zwingende internationale Zuständigkeitsregeln bleiben vorbehalten.

23. Salvatorische Klausel

Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem Zweck am nächsten kommt. Es erfolgt keine automatische Ersetzung durch die für eine Partei wirtschaftlich maximal günstigste Klausel.

24. Änderungen dieser AGB

Änderungen dieser AGB gelten für künftige Verträge nach Veröffentlichung. Bestehende Verträge werden nicht rückwirkend umgeschrieben.

Für laufende Verträge gilt eine Änderung nur, wenn sie wirksam vereinbart wurde.

25. Rangfolge und Sprache

Bei Abweichungen gilt diese Rangfolge: individuelle Vereinbarung, Offerte, diese AGB, Website-Informationen.

Diese deutschsprachige Fassung ist die juristische Ausgangsfassung im Schweizer Kontext. Weitere Sprachfassungen sollen denselben Inhalt wiedergeben. Zwingende lokale Sprachrechte bleiben unberührt.

26. Kein organisierter Verbraucher-Fernabsatz

CorVpoint bietet keine selbstbedienbare Bestellstrecke für Verbraucherinnen und Verbraucher mit unmittelbarer Zahlung und Leistungsbeginn an. Vorvertragliche Fernabsatzbelehrungen, Widerrufsformulare oder Verbraucherschlichtungsstellen werden deshalb nicht fingiert.

Bevor ein solcher Fernabsatz eingerichtet wird, müssen Informationspflichten, Widerruf, Bestellbutton und Bestätigung auf dauerhaftem Datenträger transaktionsbezogen umgesetzt sein.

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